Der ungeprüfte Zwischenbericht der Linde AG zum 31. März 2006 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), London, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC). Entsprechend der Verordnung der Europäischen Union vom 19. Juli 2002 (EG Nr. 1606/2002) wurden im Quartalsbericht ausschließlich bereits von der Europäischen Kommission übernommene IFRS Standards angewendet.
Bei der Zwischenberichterstattung werden mit Ausnahme der nachstehenden Neuerungen dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31.12.2005 und darüber hinaus IAS 34 „Interim Financial Statements“ angewendet.
Seit dem 1. Januar 2006 wendet die Linde AG IFRIC 4 „Determining whether an Arrangement contains a lease“ an. Dieser Standard führt dazu, dass bestimmte Anlagen im Geschäftsbereich Linde Gas als Finanzierungsleasing zu erfassen sind. Es kommt dadurch zu einer Verschiebung von Sachanlagevermögen zu den Forderungen aus Finanzdienstleistungen, sowie zu einer Reklassifizierung eines Teils des korrespondierenden Umsatzes in das Finanzergebnis. Die durch IFRIC 4 vorgeschriebene Bilanzierungsänderung führt zu einer Anpassung der Vorjahreszahlen („angepasst“). Nähere Auswirkungen der Bilanzierungsänderung sind unter dem Punkt „embedded lease“ erläutert.
Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2005 IAS 19 hinsichtlich der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit der Bewertung von Pensionsverpflichtungen geändert. Die Linde AG hat zum 31. Dezember 2005 das neu geschaffene Bilanzierungswahlrecht der sofortigen erfolgsneutralen Verrechnung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Eigenkapital in Anspruch genommen. Aufgrund dieser Bilanzierungsänderung zum 31. Dezember 2005 wurden die Vergleichsperioden in diesem Quartalsabschluss angepasst („angepasst“). Nähere Auswirkungen sind unter dem Punkt „Pensionsverpflichtungen“ erläutert.
Neben vorstehend genanntem Standard sind folgende neue oder geänderte Standards und Interpretationen des IASB und des IFRIC zum 1.1.2006 in Kraft getreten. Hieraus ergaben sich jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. waren für den Konzernabschluss nicht relevant.
- Amendment zu IAS 39 und IFRS 4 „Financial Guarantee Contracts“
- Amendment zu IFRS 4 “Revised Guidance on Implementing IFRS 4”