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Der ungeprüfte Zwischenbericht der Linde AG zum 30. Juni 2005 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), der am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), London, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2005 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wurden ebenfalls angewendet.

Bei der Zwischenberichterstattung wenden wir mit Ausnahme der nachstehenden Neuerungen dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31.12.2004 an.

Seit dem 1. Januar 2005 wenden wir den IFRS 2 „Share-based Payment“ an. Nähere Ausführungen sind unter Punkt Aktienoptionsprogramm dargestellt.

Der IFRS 3 „Business Combinations“ und damit auch IAS 36 „Impairment of Assets“ (revised 2004) und IAS 38 „Intangible Assets“ (revised 2004) fand für Unternehmen, die nach dem 31. März 2004 erworben wurden schon im Konzernabschluss 2004 Anwendung. Für vor dem 31. März 2004 erworbene Unternehmen sind oben genannte Standards ab dem 1. Januar 2005 verpflichtend anzuwenden. Dementsprechend werden keine planmäßigen Goodwill-Abschreibungen mehr vorgenommen. Geschäftswerte werden jetzt einem jährlichen Impairment-Test unterzogen. In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2004 betrug die planmäßige Abschreibung auf Goodwill 64 Mio. €.

Neben vorstehend genannten Standards sind folgende neue oder geänderte Standards und Interpretationen des IASB und des IFRIC zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Hieraus ergaben sich jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. waren für den Konzernabschluss nicht relevant.

  • IFRS 4 „Versicherungsverträge“
  • IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“
  • IFRIC 1 „Änderung bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlicher Verpflichtungen“
  • IFRIC 2 „Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente“.